Ab 1. Dezember 2009 müssen Fischerinnen und Fischer ihre Patente entweder im Internet oder bei einer der zahlreichen Verkaufsagenturen lösen. Die Regierungsstatthalterämter der neuen Verwaltungskreise geben keine Patente mehr heraus.
Bezug über die Agentur des Fischereiverein Aaretal
Die Internetdirektbezüger sind für die Korrektheit der Eingaben selbst verantwortlich. Die Agentur erledigt diese Arbeit für ihre Mitglieder. Damit sie fehlerfrei erledigt werden kann, ist zwingend ein Bestellformular ( hier) ausfüllen und dem Agenturverantwortlichen zuzustellen. Zusätzlich ist der Betrag für das gewünschte Patent 2012 (Kosten siehe Bestellformular) auf das Postcheck-Konto 30-25274-1, lautend auf Fischereiverein Münsingen einzuzahlen.
Falls das Patent bereits im Vorjahr bei der Agentur gelöst wurde, ist das Bestellformular nicht mehr nötig; die persönlichen Angaben sind bereits im System erfasst (bitte Adressänderungen melden!).
Keine Kontrolle
Die Agentur ist reine Verkaufsstelle, sie hat keine Kontrollaufgabe. Wer das Bestellformular ausgefüllt und die Erklärung der wahrheitsgetreuen Angaben unterschrieben hat, erhält gegen Bezahlung das gewünschte Patent. Es ist also auch möglich, dass jemand für weitere Personen Patente kaufen kann. Erst am Wasser muss der Fischer mittels eines amtlichen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) seine Identität nachweisen und sich durch das Patent als fischereiberechtigt sowie als Besitzer eines Monats- oder Jahrespatents als sachkundig (SaNa-Ausweis, bernische Sachkunde-Bescheinigung) ausweisen. Stellt sich bei Kontrollen heraus, dass beim Patentbezug falsche oder irreführende Selbstdeklarationen gemacht wurden, muss mit einer Strafanzeige und mit dem Entzug bzw. der Nichterteilung künftiger Patente gerechnet werden.
Ohne Geld kein Patent
Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Geschäfte sondern auch für die Vereinsagenturen. Das ausgedruckte Patent ist ein Wertpapier. Die Agentur haftet gegenüber dem Fischereiinspektorat für die Patentgebühr. Weder ein Geschäft noch ein Tourismusbüro und schon gar nicht ein Verein können und wollen Bank spielen und finanzielle Risiken eingehen. Deshalb sind die Agenturen berechtigt, ohne sofortige Bezahlung bzw. vorgängige Einzahlung das Ausdrucken und Aushändigen eines Patents zu verweigern.
Übergabe der Patente
Die Patente können direkt bei der Agentur gelöst und nach telefonischer Vereinbarung (033 345 07 51) abgeholt werden.
Kurt Wyss, Stationsstrasse 2, 3628 Uttigen
Kauf im Internet
Das Patent kann über die Verkaufsplattform des Fischereiinspektorats bezogen werden (www.be.ch/fischerei). Analog eines üblichen Billettkaufs im Internet wird der Benutzer durch ein interaktives Menü geführt. Das Patent plus 1 Fangstatistikblatt und einer Seite mit den Gewässer- und Fisch-Codes (insgesamt 3 Seiten) wird anschliessend selber ausgedruckt; die Fangstatistik (Büchlein) muss aber zwingend innert 30 Tagen in einer Agentur noch umgetauscht werden.
Voraussetzungen: e-Mail und Internetanschluss, Drucker (Laser/Tintenstrahl), weisses Papier, Kreditkarte.