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SFV-FSP

Restwasser: Extremvariante erneut abgewehrt

In der (schier endlosen) Story zur Verteidigung der Restwassermengen hat der Ständerat in der Sommersession ein weiteres Kapitel geschrieben. Der Schweizerische Fischerei-Verband zieht Bilanz.

Zu den Beschlüssen:

  • Sehr erfreulich: Der extreme Antrag aus dem Nationalrat gegen die Lockerung der Restwasservorschriften bei den Erneuerungskonzessionen in den nächsten Jahren konnte (erneut) abgewehrt werden. Das ist der entscheidende Punkt, weil es dabei um die Sicherung der Restwassermengen in den nächsten Jahrzehnten geht. Der SFV ist über diese erfolgreiche Abwehr hoch erfreut.
  • Bedauerlich: Ein überraschend eingebrachter Antrag von Stefan Engler (Mitte, GR) wurde haarscharf, mit Stichentscheid der Präsidentin, angenommen. Dabei geht es um die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit einer temporäre Erhöhung der Stromproduktion in den bestehenden Kraftwerken (und somit zwangsläufig eine Reduktion der Restwassermengen). Diese Möglichkeit ist allerdings überhaupt nicht neu. Schon bisher konnte der Bundesrat in einer Notsituation diese Massnahme anordnen – und hat es im Winter 2022/23 angesichts der befürchteten Strommangellage getan. Neu wäre der „Transfer“ von der bundesrätlichen Verordnung in das Gesetz. Für den SFV ist dieser Antrag völlig unnötig. Die Erfahrungen mit der temporären Produktionserhöhung im letzten Winter zeigen, dass die zusätzlich produzierte Menge äusserst bescheiden ist, im Gegenzug aber grossen ökologischen Schaden anrichtet.  

So geht es weiter

Das nächste Kapitel in der Restwasser-Story wird der Nationalrat schreiben. Im Rahmen der normalen Differenzbereinigung wird sich die grosse Kammer mit der Vorlage befassen. Der SFV setzt auf die Fairness des Nationalrats, am historischen Kompromiss mit den Fischern im Zuge der Initiative „Lebendige“ Gewässer nicht zu rütteln.  Vergessen wir nicht: Der sogenannte Kompromiss zwischen Schutz und Nutzen ist im Bereich der Restwassermengen ohnehin schon sehr einseitig zugunsten der Wasserkraft ausgefallen (6 bis 12 Prozent Restwassermenge für die Natur gegenüber 88-92% Nutzung für die Wasserkraft).



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